E-Mobilität - DGUV Messungen an Ladesystemen
Termin/e:
Dauer:
8 UESeminarpreis:
315 EURInhalte
Durch die DGUV Vorschrift 3 Messungen sollen Mängel an Ladestationen,
Ladekabeln und den zugehörigen elektrischen Anlageteilen, die Gefahren
für die Nutzer bergen, erkannt werden. Gleichzeitig sollte die
Elektrofachkraft auch der Berater des Betreibers sein. Er sollte nützliche
Hinweise zur Befähigung der elektrischen Anlage, Auswahl und
Installation von Ladestationen aufzeigen.
Für den ordnungsgemäßen Zustand der Ladeinfrastruktur und deren
elektrischen Betriebsmitteln ist der Betreiber verantwortlich. Auf Grundlage dieser
Richtlinie der DG-Vorschrift 3 Messungen ist der Zustand der
Ladeinfrastruktur und deren elektrischen Anlageteile bezüglich ihrer
- Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit ihres ordnungsgemäßen,
sicherheitstechnischen Zustandes,
- Schutz gegen elektrischen Schlag,
- Schutz gegen thermische Auswirkungen,
- Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung,
- Sicherstellung der Informationsübertragung
Nach Durchführung der DGUV-Vorschrift 3 Messungen und der Beseitigung eventuell festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheit für den Nutzer wiederhergestellt.