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Anwendung Energiewirtschaftsgesetz § 14a - Sind Sie bereit?

Mit Beginn des Jahres 2024 sind die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a für steuerbare Verbrauchseinrichtungen umzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit Beginn des Jahres 2024 sind die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 14a für steuerbare Verbrauchseinrichtungen umzusetzen. Wie setzt man diese am besten um? Welche Umsetzungshilfen gibt es? Um diese Fragen zu klären, bietet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) drei Termine mit hilfreichen Informationen zur praktischen Umsetzung an. Hier sind hochkaratige Referenten vor Ort und stehen Ihnen mit Rat und Information zur Verfügung.
 
Wählen Sie zwischen drei Möglichkeiten zur Information:

  • 10. Juni 2024 im BZL e. V., Vogelsbergstraße 25 in Lauterbach
  • 11. Juni 2024 beim ZVEH, Lilienthalallee 4 in Frankfurt am Main
  • 13. Juni 2024 beim FEHR, Berta-Cramer-Ring 32 in Wiesbaden

jeweils von 13:00 bis 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung
 

Agenda:

12:30 – 13:30 Uhr Mittagsimbiss

13:30 – 13:40 Uhr Begrüßung

13:40 – 14:10 Uhr Netzsteuerung von Flexibilität

14:10 – 14:30 Uhr Gebäude-Energiemanagement im regulatorischen Umfeld

14:30 – 15:10 Uhr Umsetzung § 14a in der Praxis

15:20 – 15:40 Uhr Kaffeepause

15:40 – 16:10 Uhr Smartes Energiemanagement in der Praxis

16:10 – 16:30 Uhr Energiemanagement System in der Wohnungswirtschaft

16:30 – 17:00 Uhr Diskussion –Wie wird zukünftig das Lastmanagement und §14a sichergestellt?

 
Die Teilnahme ist kostenfrei und findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen statt.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl besteht die Möglichkeit auf einen anderen stattfindenden Termin umzubuchen.
 
Wir freuen uns Sie auf einer der Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom BZL