Hausordnung BZL-Berghaus

Das Team des BZL-Berghaus begrüßt Sie in Lauterbach. Damit Sie und alle anderen Internatsbewohner des Berghauses sich bei uns wohl fühlen, bitten wir Sie um Beachtung folgender Regeln, die für alle Internatsbewohner verbindlich sind:

  • Das gesamte BZL-Berghaus ist, innen sowie außen, mit einem Kameraüberwachungssystem ausgerüstet. Alle Aktivitäten und Aufnahmen werden im Berghaus, auf einem Server, gespeichert und nach ca. 4 Wochen wieder gelöscht. Die BZL-Geschäftsleitung, der Internatsbetreuer und die Polizei haben das Recht, diese Aufnahmen zu sichten, und als Beweismittel für Verstöße der Hausordnung oder kriminelle Vergehen zu verwenden.
  • Zutritt in das Internat haben nur Lehrgangsteilnehmer und Gäste, die entsprechend angemeldet sind. Der Empfang von Besuchern ist nur nach vorheriger Zustimmung des Internatsbetreuers und ausschließlich in den Aufenthaltsräumen gestattet. Besucher müssen das Haus bis 23:00 Uhr wieder verlassen haben.
  • Die Zimmer werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben und beim Auszug auf eventuelle Schäden geprüft, ebenso auf die Vollständigkeit des Inventars. Allgemein gilt, dass Schäden an Räumen, Einrichtungsgegenständen und an den zum Gebrauch überlassenen Gegenständen, die versehentlich, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, ersatzpflichtig und sofort zu melden sind. Kosten, die hierdurch entstehen, werden dem Zimmerbewohner auferlegt.
  • Eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nur mit Absprache der Internatsbetreuung gestattet.
  • Schäden in Ihrem Zimmer melden Sie bitte beim Einzug sofort dem Internatsbetreuer oder bei seiner Abwesenheit im Service-Center des BZL.
  • Die Zimmer sind nach Anordnung zu belegen und von den Zimmerbewohnern selbst in Ordnung zu halten. Dazu gehört auch, dass jeder sein Bett selbst ordnet und seine Kleidungsstücke sowie sonstiges persönliches Eigentum unter Verschluss im Schrank aufbewahrt. Die Internatsbewohner beziehen die Bettwäsche selbst und werfen sie am Abreisetag, in der Regel am Freitag, in den Wäschewagen am Empfang. Bei Lehrgangsende ist das Zimmer ordentlich zu verlassen. Freitags muss der Zimmerschlüssel bis 07.30 Uhr beim Internatsbetreuer abgegeben werden.
  • Die Zimmer werden am Abreisetag, in der Regel Freitag, so verlassen wie sie am Montag, den Anreisetag, bezogen worden sind. Bei Missachtung und grober Verschmutzung werden den Teilnehmern, dieses verschmutzten Zimmers, eine Reinigungsgebühr von je 50 EUR pro Person sofort in Rechnung gestellt und abkassiert.
  • Handtücher, Seife und Duschgels hat jeder Internatsbewohner selbst mitzubringen. Gegen eine Gebühr können Handtücher zu je EUR 2,50 gemietet werden. Diese müssen am Abreisetag, getrennt von der Bettwäsche, dem Internatsbetreuer übergeben werden. Bitte wenden Sie sich an den Internatsbetreuer.
  • Ihre Zimmer werden alle zwei Tage, durch eine von uns beauftragte Reinigungsfirma, gereinigt. Bitte lassen sie keine Kleidungsstücke oder andere Sachen auf dem Boden liegen. Dieses erschwert die tägliche Reinigung ihres Zimmers und Badezimmers.
  • In den öffentlichen Bereichen wird von jedem Bewohner Sauberkeit, Ordnung und Ruhe erwartet. Für aufkommende Schäden, in den öffentlichen Bereichen, ist der Verursacher verantwortlich und die Kosten, die hierdurch entstehen, werden dem Verursacher auferlegt. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, werden die entstandenen Kosten auf alle Internatsbewohner aufgeteilt.
  • Die Essenzeiten entnehmen sie bitte aus dem Aushang am Empfang.
  • Die Zimmerbewohner sorgen selbst für Ordnung und Sauberkeit in ihren Zimmern. Selbständig und eigenverantwortlich benennen die Zimmerbewohner jeweils eine Person, der am jeweiligen Wochentag für Sauberkeit und Ordnung zuständig ist.
  • Bitte halten Sie Wände und Türen sauber. Bei jeglicher Sachbeschädigung oder Verschmutzung haftet der Verursacher. Falls dieser nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist, haften alle Zimmerbewohner gemeinsam. Für Beschädigungen, die einzelne „Internatsbewohner“ an anderen Zimmertüren oder in anderen Zimmern verursachen, haften die fremden Verursacher.
  • Leergut, wie Flaschen und Dosen, entsorgen Sie bitte selbst im Glascontainer bzw. in der gelben Tonne.
  • Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, seien es Messer, Schlagstöcke, Pistolen usw. oder sonstigen gefährlichen Gegenständen, ist strengstens untersagt. Das gilt auch für solche, die im Normalfall vom Gesetzgeber zugelassen sind und dieses gilt auch für SoftAir-Waffen. Der Internatsbetreuer zieht diese Gegenstände sofort ein und gibt sie am letzten Anwesenheitstag wieder zurück. Hausverbote können hier ausgesprochen werden.
  • Die Androhung und Ausübung von Gewalt ist auf dem gesamten Internatsgelände untersagt. Bei Handgreiflichkeiten und sonstigen körperlichen Auseinandersetzungen wird ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen. In diesem Falle werden der Arbeitgeber und die zuständige Elektroinnung informiert. Gegebenenfalls wird der Vorgang polizeilich zur Anzeige gebracht.
  • Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol sind im gesamten Internatsbereich, innen wie außen, nicht gestattet.
  • Das Mitbringen und der Missbrauch von Drogen und anderen Rauschmitteln sind ebenfalls strengstens untersagt und werden polizeilich zur Anzeige gebracht.
  • Das Rauchen ist im gesamten Internat, bis auf die ausgewiesenen Raucher-Bereiche, verboten. Auch in den Zimmern darf nicht geraucht werden. Das Entfernen der Rauchmelder in den Zimmern ist verboten. Dieses löste einen Alarm aus. Die dadurch entstandenen Kosten tragen die Verursacher/Zimmerbewohner. Im Raucher-Bereich sind nur die aufgestellten Aschenbecher zur Entsorgung der Asche und der Rauchmittel zu verwenden.
  • Bei Belästigungen durch andere Hausbewohner verständigen Sie bitte den Internatsbetreuer.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Internatsbewohner! Achten Sie deshalb bei der Benutzung eines Radios, Fernsehgerätes, eines PCs oder anderer Tonträger darauf, dass diese auf Zimmerlautstärke eingestellt sind. Während der Nachtruhezeiten müssen diese Geräte ausgeschaltet sein. Druckwerke, Computer- und Videospiele sowie Filme mit radikalem, rassistischem, gewaltverherrlichtem oder pornographischem Inhalt sind nicht erlaubt. Bei Missbrauch kann die Benutzung untersagt werden.
  • Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster, Mikrowellen, Tauchsieder und ähnliches sind verboten.
  • Die Verwendung von offenem Licht (Kerzen, Räucherstäbchen etc.) und gefährlichen und leicht entzündlichen Materialien (Feuerwerkskörper, Chemikalien etc.) sind verboten. Alle Internatsbewohner stehen im Lernprozess für ihre Prüfungen oder Lehrgänge. Die Hausruhe ist daher oberstes Gebot. Die Nachtruhe ist auf 23:00 Uhr festgesetzt. Ab dieser Uhrzeit sollte jeder schlafen können. Verhalten Sie sich dementsprechend ruhig.
  • Sonderregelungen sind im Vorfeld mit dem Internatsbetreuer zu klären. Minderjährige Internatsbewohner benötigen die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, um das Internat nach dem Abendessen selbständig verlassen zu dürfen.
  • Erkrankungen müssen der Internatsbetreuung oder dem Service-Center des BZL sofort gemeldet werden. Ein Arzt ist sobald als möglich aufzusuchen. Langfristige Erkrankungen, die länger als 1Tag andauern oder Krankschreibungen länger als 1 Tag, dürfen nicht im Internat auskuriert werden. In diesem Fall muss der Internatsbewohner ausziehen.
  • Der Betreiber des Internats oder auch das BZL übernehmen keine Haftung für persönliches Eigentum, Wertgegenstände oder Bargeld. Dies gilt auch für abgestelltes Gepäck im Foyer oder sonstigen Räumen des Internats sowie dessen Transport. Diebstähle werden der Polizei angezeigt. Wird der Dieb ermittelt, wird er aus dem Internat ausgewiesen.
  • Alle besonderen Vorkommnisse wie Unfälle, Erkrankungen, Verlust von Internats- bzw. Privateigentum, Schäden usw., gleichgültig von wem verursacht oder festgestellt, sind sofort der Internatsbetreuung zu melden.
  • Fahrzeuge sind auf dem internatseigenen Parkplatz so zu parken, wie es die Parklinien vorgeben, damit sie die An- und Abfahrt von Feuerwehr und Rettungswagen nicht behindern. Die Fahrzeuge sind im eigenen Interesse abzuschließen. Es erfolgt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugteilen oder des Fahrzeugs.
  • Bitte beachten Sie, wer die genannten Ordnungsregeln missachtet, kann aus dem Internat ausgeschlossen werden.
  • Bedingung für die Unterbringung im Internat ist, dass der Internatsbewohner der Hausordnung zustimmt. Durch seine Unterschrift auf der Anmeldung bestätigt der Internatsbewohner, dass er die Hausordnung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
  • Der Internatsbetreuer ist Ansprechpartner für unsere Auszubildenden. Bitte beachten Sie, dass den Anweisungen des Internatsbetreuers Folge zu leisten ist. Weiter sind die Geschäftsführung des BZL und der Leiter des Schulungsbetriebs des BZL den Bewohnern des Internats weisungsbefugt.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN oder Netzwerkanschluss

  1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
    Der Inhaber (wir) gestattet dem Internatsbewohner für die Dauer seines Aufenthaltes in seinem Unterkunftsbetrieb (UKB) die Mitbenutzung des betriebenen Internetzugangs über WLAN oder LAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung des UKB gewährt. Dem Internatsbewohner ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs oder LANs kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Der Inhaber kann den Zugang des Internatsbewohners ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks
    Wir weisen unsere Internatsbewohner darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerks hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerks auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Internatsbewohners.
  3. Zugangsdaten
    Der Inhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Internatsbewohners bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Internatsbewohner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Der Internatsbewohner verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Inhaber des UKB zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist, der Internatsbewohner selbst verantwortlich. Der Internatsbewohner verpflichtet sich insbesondere:
    • das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Internatsbewohner stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetnetzwerks durch den Internatsbewohner und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

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