Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - BZL Lauterbach

§ 1 Veranstalter, Rechtsträger

Diese Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch das Bildungszentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BZL) als Veranstalter durchgeführt werden. 
Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Grundlage ist das jeweils aktuell veröffentlichte Weiterbildungsangebot des BZL.
Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag für sich oder einen Dritten (Teilnehmer) abschließt und die sich bei der Anmeldung des Teilnehmers zur Zahlung des vereinbarten Kurspreises verpflichtet hat. Teilnehmer ist die natürliche Person, die an der Veranstaltung teilnimmt. Teilnehmer und Vertragspartner können dieselbe natürliche Person sein.

§ 2 Geltung & Vertragsleistungen

Diese AGB regeln die Erbringung von Schulungsleistungen durch das BZL gegenüber dem Teilnehmer an den Schulungsleistungen (Kunde). Die individuellen Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweils veröffentlichten Bildungsangebot aufgeführt.

In Ausnahmefällen kann ein Kurs gegenüber der Darstellung im veröffentlichten Bildungsangebot einseitig durch das BZL geändert werden. Dies kann zu einer Aktualisierung des Inhalts oder zu Dozentenwechseln führen.

§ 3 Anmeldung/Vertragsschluss

Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, Fax oder Online-Formular erfolgen und wird vom BZL bestätigt. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.  Ein Vertrag kommt erst durch die verbindliche Anmeldebestätigung durch das BZL an den Kunden zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

Die Anmeldung kann als Privatperson oder im Namen eines Unternehmens erfolgen. Nach Vollständigen Ausfüllen des Anmeldeformulars und Überprüfung der Daten wird durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig buchen“ eine verbindliche Anmeldung für die gewählte Veranstaltung erklärt. Eine Korrektur von Eingabefehlern ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Eine Zugangsbestätigung am Bildschirm unmittelbar nach Absenden der Anmeldung stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

Vertragsabschlüsse sind nur in deutscher Sprache möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnahmevoraussetzungen wahrheitsgemäß anzugeben und erforderliche Nachweise auf Verlangen vorzulegen. 

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Der Kurspreis wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass er die Rechnung des BZL in elektronischer Form erhält. Die elektronischen Rechnungen werden an eine vom Vertragspartner zu benennender und bereitzustellender E-Mail-Adresse versendet.
  2. Der Kurspreis schließt – soweit nicht anders angegeben- vorgesehene Lehrgangsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen des BZL ein. Sofern nicht gesondert aufgeführt sind die Verpflegungskosten des Teilnehmers nicht im Preis eingeschlossen. Dies gilt auch für Übernachtungskosten.
  3. Bei unvermeidlichen Kostenerhöhungen zwischen Anmeldebestätigung und Beginn der Maßnahme behält sich das BZL vor, die Preise entsprechend zu erhöhen. Der Kunde hat das Recht, wegen Preiserhöhungen innerhalb von 2 Wochen nach deren Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Kurspreis wird im Seminargeschäft bei Anmeldung in Rechnung gestellt und mit der verbindlichen Anmeldebestätigung an den Kunden versandt. Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Die Rechnung ist spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zahlbar.
  5. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird nach Ende des Lehrgangs in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
  6. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall abweichende Zahlungsmodalitäten mit dem Vertragspartner zu vereinbaren.
  7. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungs-, Kunden- und Lehrgangs-/Seminarnummer zu überweisen.
  8. Bei Verzug werden Mahngebühren ab der zweiten Mahnung in jeweils zulässiger Höhe erhoben.
  9. Bei Zahlungsverzug wird sich vorbehalten, nach erfolgloser Mahnung die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten bzw. mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen. In diesem Fall werden die hierfür erforderlichen Kundendaten an das Inkassounternehmen übermittelt. 

§ 5 Kündigung

  1. Kündigungen sind nur in Textform wirksam. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Eingangsdatum des Schreibens im BZL.
  2. Der Kunde kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Der Kurspreis wird in diesem Falle nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird in voller Höhe gutgeschrieben oder auf Wunsch des Kunden zurückgezahlt. Gleiches gilt bei späterer Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.
  3. Das BZL kann den Termin bis 1 Woche vor Kurstermin einseitig ändern oder absagen. Bei Kursabsagen wird das BZL dem Kunden einen Ausweichtermin anbieten. Falls auch bei erneuter Kursausschreibung nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, kann das BZL einen Kurstermin ganz absagen. In diesem Fall findet die Regelung der Ziff. 2 Anwendung. Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, gilt § 6.
  4. Bestätigte Firmenschulungen können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenlos storniert werden. Danach wird der komplette Kurspreis fällig.
  5. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus berechtigtem Grund sind davon ausgenommen.

§ 6 Kursabsage und Haftung

  1. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten des Teilnehmers oder des Vertragspartners wegen Ausfalls oder Verlegung von Kursen oder Verschiebung von Kursen ist ausgeschlossen.
  2. Das BZL hat das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nichtaus- reichender Zahl von Anmeldungen, höherer Gewalt oder Krankheit des Dozenten bzw. anderweitiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen. Bei Absagen werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstattet. 
  3. Das BZL ist zu sonstigen zumutbaren organisatorischen Änderungen aus wichtigem Grund berechtigt. Ein Wechsel des Dozenten und/oder Verschiebungen von Bildungsveranstaltungen berechtigen den Vertragspartner weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgeltes.
  4. Die Haftung des BZL für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des BZL, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung des BZL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 7 Meisterkurse

  1. Die Anmeldung zu einem Meistervorbereitungskurs ist schriftlich einzureichen.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel 3 Monate vor Beginn des Kurses mit einer Anzahlung.  Die weitere Zahlung der Kursgebühr erfolgt als Ratenzahlung. Die Höhe der einzelnen Raten sowie der genaue Zahlungstermin werden vorab durch das BZL festgelegt. 
    Die benötigte Fachliteratur und weitere benötigte Materialen sind nicht Bestandteil der Kursgebühr und werden separat berechnet.
  3. Eine Kursabsage kann bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ohne dass Stornogebühren entstehen. Danach betragen die Stornogebühren bis zum Kursbeginn 25 % des ausgeschriebenen Kursbetrages. Die Kursabsage hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim BZL.
  4. Wird ein laufender Kurs von dem Teilnehmer abgebrochen, so fallen Austrittsgebühren an. Ein Kursaustritt hat unter Angabe des Grundes schriftlich zu erfolgen. Die Austrittsgebühren betragen jeweils 60 % der noch fälligen gesamten Kursgebühren.
  5. Erfolgt der Kursaustritt oder die Kursstornierung wegen eines wichtigen Grundes (gesundheitlicher Gründe durch ärztl. Attest nachgewiesen) so sind die Kursgebühren bis zu dem schriftlichen Kursaustritt anteilig der aufgelaufenen Unterrichtseinheiten zu begleichen. Die weiteren noch ausstehenden Kursgebühren entfallen.
  6. Werden die entsprechenden Ratenzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so kann das BZL den Teilnehmer aus dem Meisterkurs ausschließen. In diesem Fall werden die Kosten / Austrittsgebühren wie unter Ziff. 4 fällig.
  7. Für Meistervorbereitungskurse gelten zusätzlich zu diesen AGB die Bestimmungen eines gesonderten Schulungsvertrages, der vor Kursbeginn gesondert zwischen dem BZL und dem Kunden abgeschlossen wird. Im Zweifel gehen die Regelungen des Schulungsvertrages den Regelungen dieser AGB vor. Der vom Teilnehmer unterschriebene Schulungsvertrag ist Voraussetzung, um am Meistervorbereitungskurs teilzunehmen zu können.

§ 8 Urheberrecht/Copyright

Die Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts sind untersagt.

Kursunterlagen, die Bestandteil des Kurses sind und in das Eigentum der Teilnehmer übergehen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung des BZL nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen, die zur Durchführung des Kurses verwendet werden, bleiben Eigentum der Bildungsträger. Alle Rechte bleiben den Bildungsträgern vorbehalten

§ 9 Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Datenschutzhinweise, abrufbar unter:  https://www.bzl-lauterbach.de/informationen/datenschutz.html

§ 10 Hausordnung

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.

§ 11 Computernutzung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteeren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

§ 12 Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politischen, radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

§ 13 Ausschluss von Lehrgängen

Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der den jeweiligen Kurspreis oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (§ 11 und 12) sowie die Hausordnung (§ 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Kurspreises bleibt in diesem Fall bestehen. 

§ 14 Änderungen

Änderungen bleiben vorbehalten. Änderungen oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Lauterbach. Für Streitigkeiten in der Zuständigkeit eines Landgerichtes wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Fulda vereinbart.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als Deutsch gefertigt sein sollten, ist allein die deutsche Fassung für das BZL und den Vertragspartner verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Erinnerungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform i. S. d. AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das BZL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

Stand: November 2025