Förderangebote
Sie benötigen Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung? Hier finden Sie verschiedene Angebote:
Weiterbildungsstipendium | Gefördert werden, junge berufliche Talente, die nach Ihrer Berufsausbildung mehr erreichen wollen (bis zu einem Alter von 24 Jahren) unter folgenden |
Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen:
Hierfür gibt es bis zu 8.100€ in max. 3 Jahren – bei einem Eigenanteil von 10% je Fördermaßnahme. Die Beantragung muss vor Beginn jeder Weiterbildung erfolgen. |
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de oder in der PDF-Broschüre „Weiterbildungsstipendium“
- Angaben ohne Gewähr -
gefördert vom:
koordiniert durch:
Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG, Aufstiegs (Meister)–Bafög) | Förderangebot für alle Menschen, die sich beruflich fortbilden wollen. Es besteht aus unterschiedliche Förderkomponenten:
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Fortbildungskosten |
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Unterhaltsbedarf | Nach Verbesserung des Aufstieg BaföG im August 2020 erhöht sich die Unterhaltungsförderung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der allgemeine Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000€ und erhöht sich je Ehepartner und je Kind (Altersgrenze bei 14 Jahren) um 2.300€. | ||||||||||||||||||||||||||
Weiter | Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Aufstiegs-BAföG“ oder unter: www.aufstiegs-bafoe.de Hier finden Sie auch einen „Förderrechner“, die Anträge(PDF) und haben die Möglichkeit ihren Antrag „online“ zu stellen. | ||||||||||||||||||||||||||
Antrag stellen? | Bei den AFBG-Förderämtern der Länder werden die Leistungen nach dem AFBG beantragt. In der Resgel sind dies die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderungen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. | Wo? | Welches Amt für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort, an dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet sind. Auf der Internetseite www.service-hessen.de finden Sie unter folgendem Link: https://www.befoeg-hessen.de/BAfoeGOnline/afbg/FormblattAuswahl.aspx die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. |
Aufstiegsprämie | Handwersmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach dem 01. Januar 2018 ihre Meissterprüfung vor einer hessischen Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsplatz in Hessen haben, können ab sofort eine Meisterprämie in der Höhe von 1.000,-€ erhalten. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/berufliche-bildung/foerderprogramme/hessen-honoriert-erfolgreiche-fortbildungen-mit-der-aufstiegspraemie |
Info!
Wir bieten für die Dauer der Ausbildung eine Unterkunft für einen Monatspreis ab 205 € inkl. Nebenkosten an.